Rauchwarnmelder - Rauchmelder

Wissenswertes über Rauchmelder

Wo sind Rauchmelder in der Wohnung Pflicht?

In allen deutschen Bundesländern besteht sowohl in Miet- als auch in Eigentumswohnungen die Pflicht zur Installation von Brandmeldern. Einzelheiten regeln die jeweiligen Landesbauordnungen. Verpflichtend sind Geräte in Schlafzimmern, Kinderzimmern sowie Durchgangszimmern und Fluren, die als Fluchtwege dienen können. In Brandenburg und Berlin gilt die Vorschrift darüber hinaus für alle Aufenthaltsräume. In Bädern und Küchen verbietet sich dagegen die Installation von Rauchwarnmeldern, da eindringender Wasserdampf automatisch zu Fehlalarmen führen würde. Ebenfalls ausgenommen sind Keller sowie Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern. In Sachsen erstreckt sich die Pflicht zum Anbringen von Feuermeldern seit dem 01.01.2016 zunächst nur auf Neu- und Umbauten. Eine Bestimmung zum Nachrüsten von Bestandseinheiten wird voraussichtlich im Jahr 2025 eingeführt. Grundsätzlich dürfen sich in nächster Nähe keine Hindernisse befinden, so dass möglicher Rauch die Geräte ungehindert erreichen kann. Der ideale Standort befindet sich

  • an der Decke oder Dachschräge
  • mindestens einen halben Meter von der Wand entfernt
  • mit ausreichend Abstand zu Lüftungsschächten oder Klimaanlagen

In Räumen mit einer Größe von mehr als 60 qm oder Fluren ab einer Länge von 15 Metern ist die Installation von mindestens zwei Feuermeldern erforderlich.

Wer bringt Rauchmelder an?

Fachkräfte mit einem Sachkundenachweis können ihre Qualifikation für den Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen durch ein entsprechendes Zertifikat belegen. Allerdings schreibt die DIN 14676 die Montage oder Prüfung der Geräte durch Fachfirmen nicht explizit vor. Mit ein wenig Geschick lassen sich die Geräte auch selber einbauen. Der Einbau und das Ersetzen defekter Einheiten zählen zu den Pflichten des Vermieters. Dafür muss er vom Mieter Zutritt zur Wohnung erhalten. Nach Beendigung der Arbeiten sollte sich der Vermieter die Durchführung der Maßnahme schriftlich bestätigen lassen. Denkbar wäre auch, dass der Mieter zur Vermeidung zusätzlicher Kosten die Melder selber erwirbt und anbringt. Dies muss der Wohnungseigentümer jedoch nicht hinnehmen, sondern kann darauf bestehen, eigene Geräte zu installieren. Sollte er dagegen die vom Mieter angebrachten Einheiten akzeptieren, muss er sich in regelmäßigen Abständen von der ordnungsgemäßen Funktion überzeugen. Die sicherste Vorgehensweise besteht auf jeden Fall in der Beauftragung einer Fachfirma, die über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügt.

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Wer muss die Brandmelder prüfen?

Für die regelmäßige Wartung in Mietwohnung ist der Vermieter aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Mietrecht und ersetzt anders lautende Bestimmungen in den jeweiligen Landesbauordnungen. Überträgt der Vermieter dem Mieter mit dessen Zustimmung die Prüfung der Geräte, muss er im Ernstfall nachweisen, dass der Mieter die Aufgabe tatsächlich übernommen und fachgerecht durchgeführt hat. Oftmals beauftragt der Vermieter stattdessen mit der Wartung eine Fachfirma mit Sachkundenachweis und kann die dafür anfallenden Aufwendungen als Betriebskosten an den Mieter umlegen.

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Wie oft muss ein Feuermelder gewartet werden?

Die Funktionsprüfung ist mindestens einmal jährlich erforderlich. Der Zeitstand zwischen den Wartungen darf 15 Monate nicht übersteigen. Neben der Prüfung des Montageortes und der Betätigung der Testfunktion müssen zusätzlich die Öffnungen des Gerätes auf möglicherweise vorhandenen Staub untersucht werden. Möglicherweise ist die Reinigung, Versetzung oder der Austausch des Melders erforderlich. Abschließend werden der Zeitpunkt der Prüfung und die durchgeführte Wartung schriftlich dokumentiert. Abnutzung und Materialermüdung vermindern nach einer bestimmten Nutzungsdauer bei Meldern mit optischen Sensoren die Zuverlässigkeit des Gerätes. Auf jedem Rauchwarnmelder befindet sich ein Typenschild, auf dem das Austauschdatum vermerkt ist. Spätestens 10 Jahre und 6 Monate nach der Inbetriebnahme muss das Gerät ausgetauscht werden.

Wie hoch sind die Anschaffungs- und Wartungskosten für Warnmelder?

Einfache Brandmelder mit Alkalibatterien bietet der Handel bereits ab 10 Euro an. Stand-alone Geräte mit Lithiumzellen und dem Gütesiegel Q sind darüber hinaus ab etwa 20 Euro erhältlich. Zur den Aufwendungen für die Anschaffung kommen Montagekosten von etwa 10 Euro pro Einheit sowie Aufwendungen für Prüfung und Wartung durch eine Fachfirma in Höhe von 15 Euro an pro Einheit. Bei durchschnittlich 3 Meldern pro Wohnung und einer angenommenen Betriebslaufzeit von 10 Jahren entstehen für Anschaffung und Wartung der Geräte jährliche Kosten in Höhe von etwa 18 Euro. Der Vermieter kann die Kosten für den Kauf von Feuermeldern als Modernisierungskosten nach § 559 des Bundesgesetzbuches (BGB) auf den Mieter umlegen. Die jährliche Kaltmiete darf dafür um 11 % der anfallenden Aufwendungen angehoben werden. Insbesondere bei eigenhändiger Montage halten sich die Kosten für den Vermieter allerdings im Rahmen, so dass der Verwaltungsaufwand für eine Umlage über die Kaltmiete wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. Mietet der Eigentümer dagegen die Geräte von einer Fachfirma, kommt eine Umlage auf den Mieter über die "sonstigen Betriebskosten" in Betracht. Allerdings ist die Rechtslage dazu nicht eindeutig. Auf jeden Fall müssen die Aufwendungen für die Gerätemiete im Mietvertrag explizit unter den Betriebskosten aufgeführt sein. Brandmelder mit erweiterten technischen Eigenschaften können mit bis zu 150 Euro pro Einheit zu Buche schlagen. Sie bieten beispielsweise folgende Zusatzfunktionen

  • regelmäßige Selbstüberprüfung
  • automatische Anzeige von Störungen
  • Stummschalter bei Fehlalarm
  • Schutz gegen das Eindringen von Insekten
  • Kopplung mit einer Brandmeldeanlage (im Brandfall Meldung an die Feuerwehr)

Zu den teureren Geräten zählen neben kombinierten Rauch- und Hitzemelder auch Funkrauchmelder, die ab etwa 100 Euro erhältlich sind. Bei letzteren handelt es sich um vernetzte Feuermelder, die in der Regel in weitläufigen Wohnungen oder Wohneinheiten mit mehreren Etagen zum Einsatz kommen. Löst ein Gerät Alarm aus, folgen automatisch die anderen Einheiten, da sie durch Funk miteinander verbunden sind. Darüber hinaus bietet der Handel WLAN-Rauchmelder an, die sich in ein Smart-Home-System integrieren lassen. Über eine App auf dem Smartphone erfährt der Nutzer nicht nur, wenn ein Alarm ausgelöst wird, sondern wird zusätzlich über Funktionsstörungen und Wartungsintervalle informiert.

Auf was reagiert ein Rauchmelder?

In Deutschland befinden sich vorwiegend optische Brandmelder im Einsatz. Sobald Rauchpartikel in der Luft durch ein kleines Gitter in den Innenraum des Gerätes gelangen, reflektieren diese einen Lichtstrahl, der von einer Leuchtdiode ausgesendet wird. Ab einer bestimmten Menge an Partikeln löst der Melder daraufhin einen Alarmton aus. Achtung: Um Fehlalarme zu vermeiden und die Lebensdauer des Gerätes zu verlängern, wird empfohlen, möglicherweise angesammelten Staub einfach regelmäßig mit einem Staubsauger zu entfernen. Hitzemelder oder thermische Brandmelder reagieren entweder auf einen raschen Temperaturanstieg oder lösen ab einer bestimmten Temperatur Alarm aus. Dampf oder Rauch aktivieren hingegen bei diesen Geräten kein Signal – aus diesem Grund findet man sie häufiger in Küchen und Bädern.

Was bedeutet das Qualitätskennzeichen Q auf Rauchmeldern?

Hierbei handelt es sich um ein Gütesiegel, das durch das Forum Brandrauchprävention verliehen wird und auf qualitativ hochwertige Ware hinweist. Die Verleihung des Siegels an einen Hersteller setzt eine vorhandene CE-Kennzeichnung und damit die Einhaltung grundlegender Anforderungen nach der Produktnorm DIN EN 14604 voraus. Diese legt folgende Mindeststandards für Melder fest:

  • eine Lautstärke von mindestens 85 dB
  • ein vorhandener Testknopf
  • eine Warnung mindestens 30 Tage vor vollständigem Ausfall der Batterie
  • Bestimmungen über Größe und Gestaltung der Einlassöffnungen

In Wohnungen und Wohnhäusern dürften nur Geräte eingebaut werden, die den Anforderungen der Norm EN 14604 genügen. Feuermelder mit dem Qualitätskennzeichen Q besitzen nicht nur die CE-Kennzeichnung und entsprechen der Norm DIN EN 14604, sondern genügen über diese Mindeststandards hinaus weiteren Anforderungen an zusätzliche Sicherheit. Diese Kriterien sind in der Richlinie 3131 des Institutes Vertrauen durch Sicherheit (VdS Schadenverhütung) oder der vfdb-Richtlinie 14-01 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) aufgeführt. Es handelt sich unter anderem um folgende Vorgaben:

  • fest eingebaute Batterien mit einer Lebensdauer von mindestens 10 Jahren
  • durchgehende Betriebsbereitschaft und Tauglichkeit für den Langzeiteinsatz
  • Schutz vor dem Eindringen von Teilchen oder Wasserdampf
  • Schutz vor Fehlalarm bei Unterschreiten der Spannung
  • höhere Stabilität, Klimabeständigkeit und elektromagnetische Verträglichkeit
  • Berücksichtigung besonderer Anforderungen an die Funkübertragung

Eine entsprechende Prüfung kann jeder Hersteller bei anerkannten Instituten in Auftrag geben, beispielsweise beim VdS Schadenverhütung. Bei positivem Ergebnis erhält der Produzent ein Prüfzertifikat und kann anschließend die Verwendung des Qualitätssiegels Q beantragen.

Was passiert wenn die Batterie beim Feuermelder leer ist?

Nach den Bestimmungen der CE-Norm muss ein Gerät mindestens 30 Tage vor der endgültigen Entleerung der Batterie in regelmäßigen Abständen einen Warnton abgeben. Oft ertönt etwa alle 20 – 30 Sekunden ein kurzes Piepen, das von der Lautstärke nicht dem Alarmton entspricht. Gelegentlich verwechseln Bewohner allerdings den Hinweiston für den anstehenden Batteriewechsel mit einem Feueralarm. Beispiele für Hinweissignale und Alarmtöne gibt es auf der Webseite der Initiative "Rauchmelder retten Leben", zu deren Mitgliedern auch der Deutsche Feuerwehrverband zählt.

Kann ein Brandmelder ohne Batterie piepen?

Bei Ertönen des Pieptones sollte man eine vorhandene 9-Volt-Block-Batterie ersetzen oder Geräte mit fest installierter 3-Volt-Lithium-Batterie komplett austauschen. Dies sollte möglichst unmittelbar erfolgen, da ein Gerät mit leerer Batterie im Brandfall keinen Alarmton mehr abgeben kann. Alkaline-Batterien besitzen übrigens - je nach Hersteller – eine Lebensdauer von 1,5 – 3 Jahren, während Lithiumzellen durchaus 10 Jahre lang ihren Dienst versehen.

Was passiert wenn ich den Rauchmelder abnehme?

Das Abnehmen von Meldern darf nur in Ausnahmefällen erfolgen, wie beispielsweise zum Batteriewechsel. Sollte im Zusammenhang mit Renovierungsarbeiten die Abdeckung oder vorübergehende Entfernung von Geräten erforderlich werden, muss der Mieter dies mit seinem Vermieter abstimmen. Zwar existiert keine Strafe für das Abnehmen von Feuermeldern - im Fall eines Brandes kann es jedoch dazu führen, dass man für die entstandenen Kosten aufkommen muss. Bei Personenschaden ist darüber hinaus eine Klage wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung denkbar. Sollte der fehlende Melder nachweislich für den Personenschaden verantwortlich sein, kann ein Gericht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen. Sollte ein Vermieter Kenntnis über entfernte Melder erhalten, kann er seinen Mieter abmahnen beziehungsweise im Wiederholungsfall sogar fristlos kündigen. Das Herausdrehen aus dem Befestigungssockel führt bei Geräten mit auswechselbaren Batterien nicht zum Abbruch eines Fehlalarms. Dieser lässt sich vielmehr durch Drücken des Testknopfes über mehrere Sekunden beenden. Bei manchen Geräten hingegen kann es zur Beendigung des Fehlalarms erforderlich sein, die Batterie entfernt werden. In diesem Fall gilt: Deckel auf der Rückseite öffnen, Batterie herausnehmen und nach einigen Minuten wieder einsetzen.

Welche Rauchmelder werden von der Feuerwehr empfohlen?

Der Deutscher Feuerwehrverband als Mitglied des Forums Brandrauchprävention weist auf seiner Webseite darauf hin, dass Käufer von Brandmeldern sich nicht alleine am CE-Symbol orientieren sollen. Empfehlenswerte Geräte tragen zusätzlich das Qualitätskennzeichen Q. Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen rät der Feuerwehrverband zum Kauf von Meldern, die im Alarmfall Lichtsignale aussenden. Manche Systeme lassen sich auch mit einem Kissen ausstatten, das den Nutzer durch Vibrationen vor einer Gefahr warnt.