Räume nach starkem Regen oder Rohrbruch auspumpen

Raum der unter Wasser steht.

Hausmeisterservice Brockmann: Ihr Partner bei Wasserschäden

Hausmeisterservice Brockmann ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um das Auspumpen von Räumen nach starkem Regen oder einem Wasserrohrbruch geht. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem professionellen Team sind wir in der Lage, schnell und effizient zu handeln, um weitere Schäden zu vermeiden.

Erste Schritte bei Wasserschäden

Wenn Sie nach einem starken Sommergewitter oder einem Wasserrohrbruch Wasser in Ihren Räumen entdecken, sollten Sie sofort handeln. Der erste Schritt besteht darin, den Strom im betroffenen Bereich abzustellen, um Lebensgefahr zu vermeiden. Danach sollten Sie versuchen, Möbel und andere Gegenstände, die noch zu retten sind, aus den betroffenen Räumen zu entfernen.

Sicherheitshinweise bei Wassereinbruch

Es ist äußerst wichtig, dass Sie während des Eindringens von Wasser die betroffenen Räume nicht betreten. Es besteht Lebensgefahr, da die Tür durch das eindringende Wasser unter Umständen blockiert werden kann und ein Entkommen aus dem Raum somit unmöglich wird. In solchen Situationen ist es am sichersten, nicht betroffene, sichere Räume aufzusuchen und auf die Ankunft von Fachleuten wie dem Hausmeisterservice Brockmann zu warten. Ihre Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen.

Hausmeisterservice Brockmann: Ihr Helfer in der Not

Wenn Sie feststellen, dass die Wassermenge zu groß ist, um sie selbst zu bewältigen, ist es an der Zeit, einen Profi zu rufen. Hier kommt der Hausmeisterservice Brockmann ins Spiel. Wir sind rund um die Uhr erreichbar und bemühen uns, so schnell wie möglich vor Ort zu sein, um das Wasser aus Ihren Räumen zu pumpen und eine Trocknung durchzuführen. Kontaktieren Sie uns im Notfall über diese Mobilfunknummer: 0170 9486632.

Wer haftet bei Schäden durch Starkregen?

In der Regel ist der Vermieter für die Reparatur von Wasserschäden verantwortlich. Sollte der Vermieter jedoch nicht erreichbar sein, ist es die Pflicht des Mieters, Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden zu vermeiden. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu übernehmen, auch wenn der Mieter sich entscheidet, einen Fachmann wie den Hausmeisterservice Brockmann hinzuzuziehen.

Mietminderung bei Wasserschäden

Ein einmaliges Eindringen von Wasser in die Räume reicht normalerweise nicht aus, um eine Mietminderung zu rechtfertigen. Sollte es jedoch zu wiederholten Vorfällen kommen, kann eine Mietminderung in Betracht gezogen werden. Es ist wichtig, dass Sie als Mieter Beweise wie Fotos und Zeugenaussagen sammeln, um Ihre Forderungen zu untermauern.

Versicherung bei Wasserschäden

Der Vermieter sollte sich an seine Wohngebäudeversicherung wenden, während Mieter ihre Hausratversicherung kontaktieren sollten, wenn ihr Eigentum beschädigt wurde. Es ist wichtig zu beachten, dass Versicherungen nur dann greifen, wenn keine Fahrlässigkeit seitens des Mieters oder Vermieters vorliegt.

Fazit

Wasserschäden können eine große Belastung sein, aber mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Sie nicht alleine sind. Der Hausmeisterservice Brockmann steht Ihnen in solchen Situationen zur Seite und hilft Ihnen.