Winterdienst Räumfahrzeug

Winterdienst

Winterdienst für Wohnimmobilien und gewerbliche Objekte

Für das Winterhalbjahr 2023 / 2024 sind unsere Kapazitäten erschöpft.
Weshalb wir für diesen Zeitraum keine Winterdienst-Aufträge mehr annehmen können.

In der kalten Jahreszeit kümmern wir uns um die ordnungsgemäße Streuung und Räumung von Gehwegen, Zufahrten und anderen Flächen.

Sie können uns für einzelne Aufgaben beauftragen oder für die komplette Wintersaison. Wir sorgen uns darum das entsprechendes Personal zur Verfügung steht sowie um die Bereitstellung der notwenigen Materialien und Geräte.

Räum- und Streupflicht

Als Anlieger beziehungsweise Eigentümer eines Objekts, obliegt Ihnen die Räumpflicht für Zuwegungen und Zufahrten auf Ihrem Grundstück. Dazu zählen Bereiche die von dritten benutzt werden, zum Beispiel von Paketzustellern oder Einsatzkräften von Feuerwehr und Rettungsdiensten. Die Pflichten gelten auch für Sonn- und Feiertage, Natürlich auch an Sonn- und Feiertagen.

Die Vorgaben Regeln auch, dass diese Streu- und Räumpflicht zu bestimmten Zeiten zu erfolgen hat. Übertragen Sie diese Aufgaben einfach auf uns, wir kümmern uns um die Bereitstellung notwendigen Streuguts, stellen das Personal und entsprechende Maschinen.

Nach der Wintersaison

Auf Wunsch kümmern wir uns auch um das entfernen von überflüssigem Streugut. Wir arbeiten in aller Regel mit Split als Streugut. In milden Wintern oder nach der Saison kann es daher notwendig sein, Streugut wieder von den Flächen zu entfernen. Selbstverständlich übernehmen wir auch diese Aufgabe.

Winterdienst nach Ihren Wünschen

Nach einer Besichtigung des zu betreuenden Objekts erstellen wir Ihnen ein Maßgeschneidertes Angebot, für einen fachgerechten Winterdienst. Sprechen Sie uns an, wir kümmern uns um alles weitere.